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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Soweit im folgenden von „Kaufleuten“ gesprochen wird, sind darunter im Rahmen dieser AGB zu verstehen:
a) Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes, die im Rahmen Ihres Handels betriebstätig werden.
b) juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-
c) Wir liefern ausschließlich auf Grundlagen vorliegender Geschäftsbedingungen.
d) Unsere Angebote sind freibleibend. Abmachungen, die mündlich mit unseren Außendienstmitarbeitern getroffen wurden,bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Geltungsbereich und Datenschutz
1. Für alle Lieferungen und Leistungen, einschließlich damit in Zusammenhang stehenden Beratungen und Auskünften gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt. Gegenüber Kaufleuten gelten diese auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen.
2. Kaufleute erkennen durch die Entgegennahme unserer Lieferungen und Leistungen die Verbindlichkeit unserer Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen bedürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von unseren Geschäftsbedingungen abweichen oder irgendwelche Zusicherungen unsererseits erhalten.
3. Kundendaten werden gespeichert. Aber nur bis die Kaufabwicklung abgeschlossen ist. Kundendaten werden darüberhinaus nur für steuerliche Zwecke verwahrt, aber weder verkauft noch an andere herausgegeben.
§ 3 Angebote, Zustandekommen des Vertrages
1. An Katalogen und allen sonstigen Verkaufsunterlagen behalten wir uns Eigentum-
3. Der Katalog ist freibleibend für uns. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot für den Kunden. Wir können dieses Angebot innerhalb von 14 Tagen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass wir dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Ist eine schriftliche Preisvereinbarung getroffen, so gelten die in unseren neuesten, am Tage der Bestellung gültigen Kataloge und Preislisten angegebenen Preise. Kataloge und Preislisten können in unserem Hause eingesehen werden oder von uns angefordert werden.
2. Alle Preise ab Lager Köln.
3. Unsere Rechnungen sind ausnahmslos auf dem auf der Rechnung angegebenen Tag (30 Tage nach Rechnungsausstellung) fällig. Bei Vorauskasse gewähren wir 2 % Skonto. Schecks und Zahlungsanweisungen werden von uns nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung gilt erst als erfolgt mit Gutschrift auf unser Konto. Wechsel nehmen wir nicht in Zahlung.
4. Ab Fälligkeit unserer Rechnungen können wir von Kaufleuten aus unseren offenen Forderungen Fälligkeitszinsen von 3 % p.a. über dem jeweils gültigen, aktuellen Bankdiskontsatz verlangen. Die gleiche Verzinsungen können wir von unseren nichtkaufmännischen Kunden ab Zahlungsverzug verlangen. Dem Kunden und uns bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen niedrigeren bzw. einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen. Daneben berechnen wir für jede Zahlungserinnerung und Mahnung 8,00 Euro.
5. Skonti eingeräumte Rabatte oder Zahlungsziele werden nicht gewährt, bzw. hinfällig, wenn sich der Kunde mit der Bezahlung frühere Lieferungen im Verzug befindet, ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren betreibt oder gegen ihn Konkursantrag gestellt wird. In diesen Fällen sind wir berechtigt, dem Kunden die zunächst gewährten Rabatte nach zu belasten und alle noch offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. Die Auslieferung bestellter Ware erfolgt in diesen Fällen nur gegen Barzahlung.
6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte des Kunden bestehen nur für Gegenansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis.
§ 5 Lieferzeit, Entgegennahme der Ware
1. Lieferfristen oder –termine sind nur bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
2. Wir können, insbesondere bei größeren Aufträgen, Teillieferungen in einem für den Kunden zumutbaren Umfang vornehmen.
3. Die Lieferung bestellter Katalog-
4. Fristen und Termine gelten stets als annähernd, sofern nicht im Einzelfall besondere Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Im Fall eines Überschreitens des durch die Circa-
§ 6 Frachtschäden
Frachtschäden werden nur dann ersetzt, wenn diese sofort bei der Warenübergabe auf dem Frachtbrief vermerkt werden und der Frachtbrief nicht mit „Ware ordnungsgemäß und vollständig erhalten“ unterzeichnet wird.
Ebenso ist der Frachtschaden binnen 3 Werktagen mit vorgeschriebenem Nachweis nachzuweisen. (s. § 8 Punkt 3. und § 7).
§ 7 Eigentumsvorbehalt, Rücklieferung
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag, gegenüber Kaufleuten auch bis zur Bezahlung aller unserer Forderungen aus der mit dem Kunden bestehenden Geschäftsverbindung und zwar einschließlich angefallener Kosten und Zinsen (Kontokorrentvorbehalt sowie bei Refinanzierungswechsel).
2. Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
3. Der Kunde hat uns bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Pfändungsgläubiger von dem bestehenden Eigentumsvorbehalt zu unterrichten. Eine Sicherungsübereignung ist unzulässig.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt oder es sind auf dem Vertrag zwingende Vorschriften des Verbraucherkreditgesetzes anzuwenden. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Nehmen wir Ware von Kaufleuten zurück, können wir diese durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten, wenn wir den Verkauf mit angemessener Frist angedroht haben. Den Verwertungserlös abzgl. angemessener Verwertungskosten, mindestens 20 % des Warenwertes, werden wir auf die Verbindlichkeiten des Kunden anrechnen.
5. Rücknahme oder Rücklieferung von Katalogprodukten bei Lieferung vom Kunden hat „frei Haus“ zu erfolgen.
6. Ist das Produkt inzwischen gebraucht oder beschädigt worden, so wird der tatsächliche Produktrestwert angerechnet. Eine Rücklieferung kann nur dann berücksichtigt werden, wenn die Ware komplett dem gelieferten Zustand entspricht.
7. Die Rückgabe von Sonderabmessungen kann nur unter Vorbehalt der Verwendbarkeit angerechnet werden.
8. Sind wir zur Warenrücknahme berechtigt, so ist der Kunde verpflichtet, einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen Vorbehaltsware zu gestatten.
Zusätzliche Bedingungen für die Lieferung von Geräten
9. Die Ware bleibt unser Eigentum; Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt das (Mit-
10. Der Käufer ist zur Veräußerung von Vorbehaltswaren ohne schriftliche, vorherige Genehmigung nicht berechtigt. Verpfändung oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherungen, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Unfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Auf Aufforderungen wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
11.Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme, sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt, soweit das Abzahlungsgesetz keine Anwendung findet, hier kein Rücktritt vom Vertrag vor. Bei Verstoß des Käufers gegen die vorstehend bezeichneten Verpflichtungen hat der Käufer in jedem Fall der Zuwiderhandlung unbeschadet unserer Rechte auf Schadenersatz, eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des Rechnungswertes des Kaufgegenstandes zu bezahlen.
§ 8 Gefahrenübergang, Versand
1. Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und-
2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
§ 9 Mängelgewährleistung
1. Die Gewährleistungsrechte von Kaufleuten setzen voraus, dass diese zuvor ihren geschuldeten Untersuchungs-
2. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet.
3. Sind wir zur Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, verzögert sich diese insbesondere über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
4. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
5. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlers einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung geltend macht. Die Ersatzpflicht ist auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, oder uns ein Verschulden bei Vertragsschluss zur Last fällt, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
7. Wir liefern funktionstüchtige Ware. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu dem von Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nur aufgrund von ausdrücklicher, schriftlicher Zusicherung.
8. Wir stehen dem Kunden nach bestem Wissen zu Erteilung von Auskunft und Rat über die Verwendung unserer Waren zur Verfügung. Wir haften hierfür jedoch nur dann nach Maßgabe vorstehender Absätze, wenn für diese Leistungen ein besonderes Entgelt vereinbart worden ist.
9. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
10 Die Gewährleistungsfrist gilt nur für neue Produkte und beträgt für Fabrikations-
§ 10 Gesamthaftung
1. Soweit gemäß § 7 Abs. 4 bis Abs. 7 unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für alle anderen Ansprüche, einschließlich von Ansprüche aus der Produzentenhaftung.
2. Abs. 1 gilt nicht für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz, sowie für Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.
3. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für persönliche Haftung unserer Mitarbeiter und Beauftragten, unserer Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.
4. Die Verjährung der Ansprüche zwischen uns und dem Kunden richtet sich nach § 7 Abs. 9 soweit nicht Ansprüche aus der Produzentenhaftung in Rede stehen.
§ 11 Vorbehalt
1. Wir behalten uns vor, während der Gültigkeitsdauer des Kataloges, Produkte aus dem Programm zu nehmen bzw. zu ersetzen, soweit technische und optische Änderungen vorzunehmen.
§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Als Erfüllungsort und gegenüber Kaufleuten als Gerichtsstand gilt Köln.
§ 13 Ausland
1. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gültigkeit des EU-